Insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Aufdeckung und Ahndung von Straftaten (zum Beispiel Korruption, Betrug, Geldwäscherei, Diebstahl, Veruntreuung), von anderen Rechtsverstößen, wie zum Beispiel Kartellverstößen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Verstöße gegen das Recht auf geistiges Eigentum (zum Beispiel Urheberrechte, Marken, Patente, …) von jedweder sonstiger Form von Kriminalität und von massiven Richtlinienverstößen.
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